Geschieht ein Unfall auf dem direktem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause oder während der Arbeitszeit, gilt dies zunächst einmal als Arbeitsunfall. Die Aufnahme der Verletzung und deren Versorgung ist ausschließlich D-Ärzten gestattet, da die Kosten der Behandlung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen.
Herr Ulrich Green ist spezieller Unfallchirurg und D-Arzt der Berufsgenossenschaften.
Wird eine Erkrankung aufgrund der beruflichen Tätigkeit ausgelöst und als Berufskrankheit anerkannt, erfolgt die dauerhafte Behandlung durch den D-Arzt. Dies können z.B. Arthrose nach Berufsunfällen sein.
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