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Stosswellentherapie Übernahme der Kosten durch die AOK

Unser Team für Ihre Gesundheit

Die Stoßwellentherapie ist eine effektive Behandlungsmethode bei Schmerzen im Bereich von Gelenken und Weichteilen. Sie wird häufig bei Patienten mit Tennisellenbogen, Achillessehnenentzündungen oder Schulterschmerzen angewendet.

Was ist Stoßwellentherapie (ESWT)?

Klicken Sie auf den Film, damit Sie in 90 Sekunden die Funktion und Einsatz der Stoßwellentherapie kennenlernen.

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Stoßwellentherapie (ESWT) durch AOK

Um die Kostenübernahme durch die AOK zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. medizinische Indikation 
  2. Behandlung durch Facharzt 
  3. Behandlung in zugelassener Praxis 

Medizinische Indikation für eine ESWT

Es muss eine medizinische Indikation für die Behandlung vorliegen. Das bedeutet, dass eine Erkrankung vorliegen muss, Die AOK übernimmt lediglich die Stoßwellentherapie bei Fersensporn

Dies bedeutet, dass die Stoßwellentherapie bei anderen Erkrankungen vom Patienten selbst getragen werden müssen.

Weitere Voraussetzungen sind, das der Patient im Vorfeld 6 Monate vergeblich mit anderen Verfahren behandelt wurde und der Zustand sich nicht verbessert hat

Wieviel kostet eine Stoßwelle, wenn die AOK nicht bezahlt?

Das hängt vom Umfang der Therapie ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Aus standesrechtlichen Gründen, darf der abgerechnete Faktor den 1,0fachen Wert nicht unterschreiten. Dies bedeutet, dass eine Stoßwellentherapie mindestes 86,27 Euro kostet. 

Behandlung durch Facharzt

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Behandlung von einem Facharzt durchgeführt werden muss. In der Regel muss der behandelnde Arzt nachweisen, dass er über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt, um die Stoßwellentherapie durchzuführen. Diese Ärzte sind in der Regel Fachärzte für Orthopädie oder Rehamedizin.

Behandlung in zugelassener Praxis/Klinik

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die AOK die Kosten nur dann übernimmt, wenn die Behandlung in einer zugelassenen Praxis oder Klinik durchgeführt wird. Es ist daher ratsam, sich vor der Behandlung über die Kostenübernahme zu informieren und sicherzustellen, dass die Praxis oder Klinik von der AOK zugelassen ist. Unsere Praxen sind zugelassen und wir können mit der AOK abrechnen.

Wie beantragt man die Kostenübernahme?

Es ist kein Antrag erforderlich. Sie können direkt zum Facharzt.

Schlussfolgerung

In der Regel übernimmt die AOK die Kosten für die Stoßwellentherapie, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, sich vor der Behandlung über die genauen Bedingungen und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme erfolgt. Sie informieren sich am besten bei Ihrem Orthopäden oder Rehamediziner.

Die Stoßwellentherapie ist eine effektive Behandlungsmethode bei Schmerzen im Bereich von Gelenken und Weichteilen. 

FAQ
Häufig gestellte Fragen

Wird die Stoßwellentherapie von der AOK übernommen?

Ja, die AOK übernimmt in der Regel die Kosten für eine Stoßwellentherapie, sofern sie medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die AOK die Kosten für die Stoßwellentherapie übernimmt?

Die AOK übernimmt die Kosten für die Stoßwellentherapie, wenn sie als medizinisch notwendig erachtet wird und von einem Arzt verordnet wurde. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass eine Genehmigung von der AOK eingeholt wird, bevor die Therapie beginnen kann.

Kann ich die Stoßwellentherapie auch bei einem nicht-vertragsärztlichen Anbieter durchführen lassen und trotzdem von der AOK die Kosten erstattet bekommen?

Es kommt darauf an, ob die AOK mit dem Anbieter eine Vereinbarung hat oder nicht. In der Regel übernimmt die AOK nur die Kosten für eine Stoßwellentherapie, die von einem vertragsärztlichen Anbieter durchgeführt wird.

Welche Unterlagen benötige ich, um die Kostenübernahme durch die AOK zu beantragen?

Sie müssen nichts beantragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann der Arzt die ESWT ohne Antrag auf Kostenübernahme durchführen.

Autor

Dr. Csaba Losonc studierte Medizin in Bonn und Gießen. Er ist sowohl Facharzt für Allgemeinchirurgie als auch für Orthopädie und Unfallchirurgie. Zusatzqualifikationen in Sportmedizin, Manueller Medizin und Akupunktur hat er im Laufe seiner beruflichen Laufbahn neben vielfältigen Erfahrungen in Kliniken und diversen Praxen erworben. 2015 gründete Dr. Losonc das ORTHOPAEDICUM im Kreis Ahrweiler, das inzwischen ein großes und international renommiertes Kompetenzzentrum für Orthopädie, Sportmedizin und Chirurgie darstellt.
Das Medizinische Versorgungszentrum bietet als MEDICUM Rhein-Ahr-Eifel eine breite Auswahl an verschiedenen Therapien an, der Schwerpunkt liegt dabei auf Stoßwellentherapie, Arthrosetherapie, Sportmedizin und Rehamedizin.
Außerdem ist das MEDICUM akkreditierte Golf Klinik der PGA Germany.

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