Neue Studien geben Aufschluss, ab wann man nach einer Implantation einer Hüft- oder Knieprothese wieder fahrtüchtig ist.
Wem es als Führer eines KFZ erlaubt ist am Straßenverkehr teilzunehmen, wird unter anderem im Strafgesetzbuch im §315c geregelt. Hier gibt der Gesetzgeber vor: “(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er… b) infolge einer geistigen oder körperlicher Mängel…nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder …wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Zwei Studien aus Berlin beschäftigten sich nun mit der Frage, ab wann ein Mensch nach einem Knie- oder Hüftgelenksersatz wieder fahrtüchtig sei.
Verglichen wurden dabei 25 Probanden, die eine zementfreie Hüfttotalendrothese rechts erhalten haben. Bei diesen Probanden wurde vor der Operation in einem Fahrsimulator die Bremsfähigkeit bezüglich Reaktionszeit bis zum Betätigen der Bremse, sowie die Kraft, mit der die Probanden dies taten, überprüft.
Nach der Operation erfolgte eine Wiederholung dieser Messungen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Probanden vier Wochen nach der Operation ihre ursprünglichen Werte erreichten.
Das Ergebnis der Probanden nach einem Kniegelenksersatz rechts zeigte, dass diese erst nach ca. sechs Wochen die ursprünglichen Werte erreichten.
Beide Studien beschäftigten sich allerdings nicht mit etwaigen Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit durch Nebenwirkungen der Schmerzmedikation.
Aufgrund der Studien können wir den Zeitraum vier Wochen nach einem Hüftgelenksersatz und ca. sechs Wochen nach einem Kniegelenkersatz als groben Zeitrahmen bis zur vollen Fahrtüchtigkeit bestimmen.
Wir empfehlen allerdings unseren PartientenInnen eine Muskelfunktionsdiagnostik (Kraft und Spannung) sowie Koordinationsmessung durchzuführen, damit bei etwaigen Unfällen die Fahrtüchtigkeit nicht in Frage gestellt werden kann. Am besten bereits vor der Operation, damit man einen Ausgangswert hat und im Anschluss 4-6 Wochen nach der Operation.
Die Privatversicherer und Beihilfen übernehmen diese Messungen in der Regel vollumfänglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten wie nicht. gesetzlich Versicherte können sich allerdings im Rahmen einer Privatvereinbarung ebenfalls checken lassen.
Lassen Sie Ihre Kraft und Koordination in den Beinen überprüfen und lassen Sie sich diese Bescheinigen.
Literatur:
Bäcker HC, Krüger D, Spies S et al. Effect of total hip arthroplasty on brake reaction time and braking force. Hip Int 2022;32(1):51-55.
Kirschbaum S, Fuchs M., Otto M et al. Reaction time and brake pedal force after total knee replacement: timeframe for return to car driving Knee Surg Sports Traumatol Arthrosc 2021;29:3213-3220.